Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Artikel 1
Alle Angebote, Handlungen, Transaktionen in jeglicher Form unterliegen diesen Bedingungen, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Etwaige Einkaufsbedingungen werden nur akzeptiert, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

Artikel 2
Alle Preisangebote und/oder Kostenvoranschläge sind unverbindlich und können jederzeit mit von der Regierung auferlegten Abgaben und/oder Preisänderungen sowie uns in Rechnung gestellten Wechselkurs- oder Währungsdifferenzen und/oder Abgaben anderer Regierungen und/oder zusätzlichen Frachtkosten erhöht werden. Etwaige Prüfkosten und die damit verbundenen zusätzlichen Lager- oder Frachtkosten, sei es durch Gesetzesänderungen oder behördliche Vorschriften verursacht, gehen stets zu Lasten des Käufers.

Artikel 3
Zahlungen müssen immer netto innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum durch Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto erfolgen. Bei verspäteter Zahlung ist ein Zins von 1% pro Monat auf den offenen Betrag fällig, wobei Zinsen auf Zinsen berechnet werden. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung gerät der Käufer allein durch den Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf, und schuldet Inkassokosten in Höhe des gesetzlich zulässigen Prozentsatzes der außergerichtlichen Kosten oder, falls nicht vorhanden, 10% des offenen Betrags.

Artikel 4
Lieferzeiten sind stets unverbindlich und geben nur eine ungefähre Lieferzeit an. In Bezug auf die Lieferung sind wir erst dann im Verzug, wenn wir schriftlich unter Setzung einer angemessenen Frist in Verzug gesetzt wurden. Im Falle höherer Gewalt und/oder unvorhergesehener Umstände, wie z.B. Verlust der Fracht unterwegs, kann die Ausführung der Bestellung oder Lieferung jederzeit ausgesetzt werden, bis die Lieferung normal erfolgen kann. Sollte die höhere Gewalt oder Aussetzung länger als drei Monate dauern, ist der Käufer berechtigt, die Bestellung zu stornieren. Eine Überschreitung der Lieferzeiten berechtigt niemals zu Schadensersatz, Rabatt oder Änderung der Zahlungsbedingungen oder zur Stornierung der Bestellung, außer wie oben beschrieben.

Artikel 5
Höhere Gewalt umfasst, ist aber nicht beschränkt auf:

  • Streik
  • Unvorhergesehene umfangreiche Krankheit des Personals, auch der Lieferanten
  • Naturkatastrophen und/oder Verzögerungen oder Notfälle beim Seetransport
  • Unvorhergesehene Transportverzögerungen und/oder Schwierigkeiten
  • Unruhen
  • Verzögerung der Lieferung durch unseren Lieferanten
  • Jede andere von außen kommende Ursache, die außerhalb unserer Kontrolle oder Beeinflussung liegt, sei es durch unseren Lieferanten und/oder Dritte verursacht.
  • Änderung der Zulassungsvorschriften in diesem Land und/oder infolge von Kontrollen, Prüfungen oder Untersuchungen durch staatliche Stellen, Zurückhaltung von Sendungen durch Zoll und/oder Behörden, die für die Umsetzung der Vorschriften verantwortlich sind.


Artikel 6
Der Käufer ist stets verpflichtet, sicherzustellen, dass der Weiterverkauf und/oder die Weiterlieferung unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften erfolgt. Dies gilt auch für die Lieferung an Verbraucher. Der Käufer erklärt, uns diesbezüglich schadlos zu halten und niemals Ansprüche gegen uns zu erheben. Feuerwerk wird stets auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Bestellung bekannten Sicherheitsvorschriften und/oder Normen und/oder Gesetze hergestellt. Für Änderungen dieser Normen, Gesetze und/oder Vorschriften kann keine Haftung in irgendeiner Form übernommen werden. Änderungen von Vorschriften und Prüfanforderungen gehen stets zu Lasten des Käufers, wenn sie zu strengeren oder angepassten Regeln zum Zeitpunkt der Lieferung führen.

Artikel 7
Der Transport innerhalb der Niederlande ist ab einem Warenwert von 650 € netto pro Sendung kostenlos. Der Versand erfolgt stets auf Kosten und Risiko des Käufers. Abhängig vom Standort des Käufers und weiteren Bedingungen kann dieser Betrag höher festgesetzt werden, sofern dies schriftlich vereinbart wurde. Wir behalten uns stets das Recht vor, das Transportmittel zu bestimmen. Eine Transportversicherung erfolgt nur, wenn ausdrücklich vereinbart oder vom Käufer ausdrücklich schriftlich verlangt. Teillieferungen können jederzeit unter gleichzeitiger Versendung von Teilrechnungen erfolgen. Der Käufer erklärt, stets über zugelassene Transportmittel zu verfügen. Für den Straßentransport von Feuerwerk können jederzeit zusätzliche Anforderungen an das Transportmittel und die Art des Transports gestellt werden.

Artikel 8
Alle von uns gelieferten Waren unterliegen stets einem Eigentumsvorbehalt und einem verlängerten Eigentumsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Eigentum an den gelieferten Waren erst nach vollständiger Bezahlung aller offenen Rechnungen auf den Käufer übergeht. Die erhaltenen Gelder werden stets zuerst auf die ältesten offenen Rechnungen, Zinsen und Kosten angerechnet. Bei Weiterlieferung der Waren ist der Käufer verpflichtet, den Eigentumsvorbehalt auf den Waren zu melden, sofern und soweit die Rechnungen des Unternehmens nicht bezahlt wurden. Bei Zahlungsverzug der Rechnungen und Kosten sowie bei Antrag auf Zahlungsaussetzung, Insolvenz, Liquidation des Unternehmens des Käufers oder sonstigem Verzug uns gegenüber, sind wir berechtigt, Bestellungen oder deren Ausführung ohne Mahnung oder Fristsetzung auszusetzen oder zu stornieren. Dies lässt unsere Rechte auf Schadensersatz für Verlust und/oder Schaden unberührt. In solchen Fällen sind alle offenen Forderungen sofort und ohne Mahnung oder Fristsetzung fällig, erhöht um die darauf fälligen Zinsen und Kosten. Außerdem sind wir stets berechtigt, die Forderung gegenüber den Käufern mit dinglicher Wirkung zu übertragen oder zu verpfänden, sofern und soweit wir dies für erforderlich halten.

Artikel 9
Reklamationen bezüglich Mengen, Qualität und/oder Arten werden nur bearbeitet, wenn sie uns innerhalb von fünf Werktagen nach tatsächlicher Lieferung der Waren schriftlich mitgeteilt werden. Der Käufer ist dann verpflichtet, die Reklamationen auf Verlangen zu begründen und nachzuweisen. Rücksendungen werden nur akzeptiert und gutgeschrieben, wenn sie von uns schriftlich genehmigt wurden. Der Käufer erklärt, ein Bruchrisiko von 3% für Gebro-Artikel auf eigene Kosten zu übernehmen.

Artikel 10
Jegliche Verpackung, Umverpackung und/oder Paletten bleiben stets unser Eigentum und werden nur zurückgenommen, wenn sie uns innerhalb von zehn Werktagen in gutem Zustand, frachtfrei auf Kosten des Käufers, zurückgesandt werden. Kartons und/oder andere Karton-, Papier- oder Plastikverpackungen werden niemals zurückgenommen oder vergütet.

Artikel 11
Bilder, Fotos und/oder andere Muster sind stets indikativ bezüglich der tatsächlichen Farben und Bilder, wie sie in den Lieferungen enthalten sind. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind geringfügige Farbabweichungen und Abweichungen in der Menge erlaubt. Offensichtliche Druck- oder Schreibfehler und/oder andere Abweichungen gehen stets zu Lasten und auf Risiko des Käufers.

Artikel 12
Der Käufer erklärt, sich bezüglich Spielzeug über die geltenden gesetzlichen Vorschriften informiert zu haben und sich an diese gesetzlichen Vorschriften zu halten. Der Käufer erklärt ausdrücklich, uns von jeglichem Schaden freizustellen, der durch unsachgemäßen Gebrauch durch ihn und/oder seinen Käufer verursacht wird. Das Risiko der chemischen oder sonstigen Alterung von Feuerwerk, sei es durch Feuchtigkeitseinwirkung oder nicht, liegt stets beim Käufer.

Artikel 13
Jegliche Haftung für die Nutzung der vom Käufer erworbenen Produkte und/oder Dienstleistungen ist stets ausgeschlossen, einschließlich Folgeschäden. Der Käufer verpflichtet sich, stets selbst für eine angemessene Haftpflichtversicherung zu sorgen, die alle Risiken der Nutzung der Produkte oder Dienstleistungen abdeckt, und Broekhoff Vuurwerk International BV und/oder Gebro BV und die damit verbundenen Mitarbeiter ausdrücklich von jeglicher Haftung, auch für Folgeschäden, freizustellen. Sollte dennoch eine Haftung durch ein Gericht festgestellt werden, ist diese stets auf den Betrag der im Zusammenhang mit der Lieferung des betreffenden Produkts und/oder der erbrachten Dienstleistung versandten Rechnung begrenzt und ausdrücklich darauf beschränkt.

Artikel 14
Jegliche Haftung für Bußgelder, Zwangsgelder, Schließungsmaßnahmen, Vernichtungskosten, Gewinnverluste, Folgeschäden und/oder sonstige Schäden, sei es durch gelieferte Produkte und Dienstleistungen verursacht, ist ausdrücklich ausgeschlossen, unabhängig davon, ob diese dem Käufer auferlegt oder gegen ihn ausgesprochen werden. Wenn und soweit die vorstehenden Maßnahmen Broekhoff Vuurwerk International B.V. auferlegt werden, die durch Handlungen oder Unterlassungen des Käufers verursacht wurden, ist Broekhoff Vuurwerk International B.V. berechtigt, diese ohne Ankündigung oder Mahnung beim Käufer geltend zu machen. Die Verletzung der Vorschriften bezüglich Lagerung, Zündung oder Handhabung von Feuerwerk liegt stets in der Verantwortung und auf Risiko des Käufers, mit der Verpflichtung, den Lieferanten freizustellen. Der Käufer erklärt, sowohl die notwendigen Anforderungen für den Transport als auch für die Lagerung von Feuerwerk zu erfüllen.

Artikel 15
Im Falle eines Streits wird dieser dem zuständigen Gericht in Amsterdam oder Zwolle vorgelegt. Alle Angebote, Handlungen und Transaktionen unterliegen niederländischem Recht. Hinterlegt bei der Handelskammer Zwolle.